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Voltigieren |
Voltigierabzeichen |
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Je nach Leistungsniveau und Alter gibt es verschiedene Voltigierabzeichen, die
abgelegt werden können.
- Motivationsabzeichen
Für die kleineren Voltigierer bis 16 Jahren gibt es zusätzlich zu den
eigentlichen Voltigierabzeichen noch die sogenannten Motivationsabzeichen, nämlich das
"Steckenpferd" und das "Kleine Hufeisen" sowie das "Große
Hufeisen", welches zusätzlich von allen Voltigierern, die noch keine 18 Jahre alt
sind, abgelegt werden können. Bei diesen Abzeichen wird die Vorführung leichterer
Übungen verlangt, denn das Hauptziel der Motivationsabzeichen liegt darin, den Kindern
und Jugendlichen auf spielerische Art eine Motivation zum Üben und zum Vorführen des
Erlernten zu bieten.
- Voltigierabzeichen
Es gibt vier verschiedene, aufeinander aufbauende deutsche Voltigierabzeichen (DVA)
IV-I, die als "kleines Voltigierabzeichen" (DVA IV), Voltigierabzeichen in
Bronze (DVA III), Silber (DVA II) und Voltigierabzeichen der Klasse I (DVA I) bezeichnet
werden. Um diese Abzeichen erlangen zu können, muss man zunächst den Basispass
Pferdekunde besitzen und dann das jeweils niedrigere Voltigierabzeichen bereits abgelegt
haben. Man muss also z.B. das DVA III besitzen, um bei der Prüfung zum DVA II teilnehmen
zu dürfen. Reicht die Leistung zum Bestehen eines Abzeichens nicht aus, so
kann die Prüfung nach drei Monaten Wartezeit wiederholt werden.
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Der
Basispass Pferdekunde ist keine Voltigier-spezifische Prüfung, sondern
umfasst ganz allgemeine Grundlagen über den Umgang und die Haltung von Pferden, die aus
einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Inhaltlich umfasst die Prüfung
die Gebiete:
- Pferdeverhalten und Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegung
- Fütterung und Fütterungstechnik
- Grundlagen der Pferdegesundheit
- Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen
Zum Bestehen des kleinen Voltigierabzeichens muss
man die Grundlagen des Voltigierens beherrschen. Verlangt wird in der praktischen Prüfung
eine D-Pflicht, wobei jede Übung mindestens mit der Note 5,0 bewertet worden sein muss,
um das Abzeichen zu erlangen. |
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Für das Voltigierabzeichen in Bronze (DVA III) muss
man mindestens seit drei Monaten das kleine Voltigierabzeichen besitzen, d.h. zwischen den
beiden Prüfungen muss mindestens ein Zeitraum von drei Monaten liegen. In der Prüfung
wird eine C-Pflicht verlangt und jede Pflichtübung muss eine Mindestnote von 5,0 erhalten
haben.
Das Voltigierabzeichen in Silber (DVA II) erfordert zur Teilnahme
das DVA III, welches man mindestens seit einem Jahr besitzen muss. Das DVA II kann man
also frühestens ein Jahr nach dem DVA II ablegen. Die Anforderung in der praktischen
Prüfung ist eine A/B-Pflicht mit einer Durchschnittsnote von 6,5, wobei aber jede Note
mindestens 5,0 sein muss.
Für das Voltigierabzeichen der Klasse I (DVA I) muss man das DVA
II bereits seit einem Jahr besitzen. Auch hier wird eine A/B-Pflicht verlangt, die
Durchschnittsnote muss jedoch bei 8,5 liegen. Ebenso wie bei den anderen
Voltigierabzeichen darf keine Note unter 5,0 liegen.
Der theoretische Teil der Prüfung nimmt mit den jeweiligen Abzeichen ebenfalls
etwas an Schwierigkeit zu und umfasst im wesentlichen den Umgang mit dem Pferd, reicht
also vom Putzen bis hin zum selbständigen Fertigmachen des Pferdes zum Voltigieren. Es
wird jedoch von der FN angeraten, einen Prüfling nicht ausschließlich aufgrund eines
schlechteren Abschneidens im theoretischen Teil durch die Prüfung fallen zu lassen. Der
Schwerpunkt liegt daher also eher auf dem praktischen Prüfungsteil. |
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Voltigieren
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