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Voltigieren

Voltigierabzeichen


Je nach Leistungsniveau und Alter gibt es verschiedene Voltigierabzeichen, die abgelegt werden können.
  • Motivationsabzeichen
    Für die kleineren Voltigierer bis 16 Jahren gibt es zusätzlich zu den eigentlichen Voltigierabzeichen noch die sogenannten Motivationsabzeichen, nämlich das "Steckenpferd" und das "Kleine Hufeisen" sowie das "Große Hufeisen", welches zusätzlich von allen Voltigierern, die noch keine 18 Jahre alt sind, abgelegt werden können. Bei diesen Abzeichen wird die Vorführung leichterer Übungen verlangt, denn das Hauptziel der Motivationsabzeichen liegt darin, den Kindern und Jugendlichen auf spielerische Art eine Motivation zum Üben und zum Vorführen des Erlernten zu bieten.
  • Voltigierabzeichen
    Es gibt vier verschiedene, aufeinander aufbauende deutsche Voltigierabzeichen (DVA) IV-I, die als "kleines Voltigierabzeichen" (DVA IV), Voltigierabzeichen in Bronze (DVA III), Silber (DVA II) und Voltigierabzeichen der Klasse I (DVA I) bezeichnet werden. Um diese Abzeichen erlangen zu können, muss man zunächst den Basispass Pferdekunde besitzen und dann das jeweils niedrigere Voltigierabzeichen bereits abgelegt haben. Man muss also z.B. das DVA III besitzen, um bei der Prüfung zum DVA II teilnehmen zu dürfen. Reicht die Leistung zum Bestehen eines Abzeichens nicht aus, so kann die Prüfung nach drei Monaten Wartezeit wiederholt werden.

Der Basispass Pferdekunde ist keine Voltigier-spezifische Prüfung, sondern umfasst ganz allgemeine Grundlagen über den Umgang und die Haltung von Pferden, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Inhaltlich umfasst die Prüfung die Gebiete:
- Pferdeverhalten und Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegung
- Fütterung und Fütterungstechnik
- Grundlagen der Pferdegesundheit
- Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen

Zum Bestehen des kleinen Voltigierabzeichens muss man die Grundlagen des Voltigierens beherrschen. Verlangt wird in der praktischen Prüfung eine D-Pflicht, wobei jede Übung mindestens mit der Note 5,0 bewertet worden sein muss, um das Abzeichen zu erlangen.

Für das Voltigierabzeichen in Bronze (DVA III) muss man mindestens seit drei Monaten das kleine Voltigierabzeichen besitzen, d.h. zwischen den beiden Prüfungen muss mindestens ein Zeitraum von drei Monaten liegen. In der Prüfung wird eine C-Pflicht verlangt und jede Pflichtübung muss eine Mindestnote von 5,0 erhalten haben.

Das Voltigierabzeichen in Silber (DVA II) erfordert zur Teilnahme das DVA III, welches man mindestens seit einem Jahr besitzen muss. Das DVA II kann man also frühestens ein Jahr nach dem DVA II ablegen. Die Anforderung in der praktischen Prüfung ist eine A/B-Pflicht mit einer Durchschnittsnote von 6,5, wobei aber jede Note mindestens 5,0 sein muss.

Für das Voltigierabzeichen der Klasse I (DVA I) muss man das DVA II bereits seit einem Jahr besitzen. Auch hier wird eine A/B-Pflicht verlangt, die Durchschnittsnote muss jedoch bei 8,5 liegen. Ebenso wie bei den anderen Voltigierabzeichen darf keine Note unter 5,0 liegen.

Der theoretische Teil der Prüfung nimmt mit den jeweiligen Abzeichen ebenfalls etwas an Schwierigkeit zu und umfasst im wesentlichen den Umgang mit dem Pferd, reicht also vom Putzen bis hin zum selbständigen Fertigmachen des Pferdes zum Voltigieren. Es wird jedoch von der FN angeraten, einen Prüfling nicht ausschließlich aufgrund eines schlechteren Abschneidens im theoretischen Teil durch die Prüfung fallen zu lassen. Der Schwerpunkt liegt daher also eher auf dem praktischen Prüfungsteil.

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