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Pferdehaltung |
Tierhüterhaftpflichtversicherung |
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Sobald man Pferde von anderen Leuten im eigenen Stall oder auf der eigenen
Weide unterbringt, sollte man sich eine Tierhüterhaftpflichtversicherung
zulegen. Als Tierhüter ist man, im Gegensatz zum Pferdehalter, im Schadensfalle
allerdings nicht automatisch in der Haftung, sondern nur, wenn man für den Schaden
ursächlich verantwortlich ist. Mit anderen Worten, wenn man unvorsichtig und leichtfertig
handelt und es aufgrunddessen zu einem Schadensfall kommt. Einer der Klassiker ist z.B.:
Pferde können von einer Weide ausbrechen, weil der Stallbetreiber den Elektrozaun nicht
unter Spannung gesetzt hat. Sie laufen auf eine Straße und verursachen einen
Verkehrsunfall. Hier ist dann ganz klar der Tierhüter, also der Stallbetreiber,
verantwortlich und somit in der Haftung gegenüber dem zu Schaden gekommenen Autofahrer. |
Die
Tierhüterhaftpflicht- versicherung deckt also generell Schäden gegenüber Dritten ab.
Schäden, die am Pensionspferd selbst entstehen, sind dabei meist ausgenommen. Wird z.B.
ein Pferd beim Ausmisten mit der Mistgabel verletzt, dann wird der dabei entstehende
Schaden von der Tierhüterhaftpflichtversicherung in der Regel nicht übernommen. |
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Aber wie immer gilt auch hier- zur Absicherung in der
Versicherungspolice nachlesen und ggf. bei der Versicherung nachfragen. Solche
Gewahrsamsschäden mitzuversichern lohnt sich in aller Regel aber eher nicht, da die
Prämien für die Versicherung dann schnell sehr hoch werden und die Leistungen dennoch
begrenzt sind. Aus eben diesem Grund vereinbaren viele Stallbetreiber mit den
Pferdebesitzern das "Einstellen auf eigene Gefahr", und versuchen so, sich vor
eventuellen Schadensansprüchen seitens der Pferdebesitzer zu schützen. Allerdings kann
sich der Stallbetreiber dadurch nur bei Schäden aus der Affäre ziehen, die aufgrund von
fahrlässigem Handeln entstanden sind. Hat er jedoch grob fahrlässig, d.h. sehr
leichtfertig und unvorsichtig, gehandelt, muss er dennoch haften. Das Problem hierbei ist,
dass das Verhalten von Pferden manchmal schwer berechenbar sein kann und ein Fehlverhalten
von der Justiz schnell als grob fahrlässig eingestuft wird, so dass der Stallbetreiber
für die Schäden am Pferd aufkommen muss. |
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Pferdehaltung - Versicherungen
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