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Pferdehaltung- Aspekte des
Stallbaus |
Mistlagerung-
Misthaufen |
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Pferde machen
Mist. Viele Pferde machen viel Mist- und den muss man irgendwie entsorgen.
Vorher erfolgt jedoch die Sammlung und Lagerung auf einem Misthaufen.
Aus praktischen Gründen empfiehlt es sich, den Mistplatz auf der windabgewandten
Seite von Ställen und insbesondere Wohnanlagen anzulegen. Die Entfernung zum Stall sollte
nicht allzugroß sein und es ist vorteilhaft, wenn die Strecke möglichst gerade ist und
ohne Kurven verläuft. Die Zufahrt zum Mistplatz muss breit genug sein, um mit einem
Front- /Hecklader den verrotteten Mist entnehmen und abtransportieren zu können.
Desweiteren sollte der Misthaufen nicht in voller Sonne liegen, eine z.B. von Bäumen
beschattete Lage ist vorzuziehen.
Die Anlage eines dauerhaften Mistplatzes unterliegt einigen
Bestimmungen und kann nicht einfach so vollzogen werden. Zwischen den einzelnen
Bundesländern kann es dabei Unterschiede geben, die Vorschriften erhält man bei den
Bauämtern und Wasserwirtschaftsämtern oder Landwirtschafts- kammern. Für die Anlage ist
eine Baugenehmigung notwendig. Die vorgeschriebenen Bestimmungen für die Anlage eines
Mistplatzes sollten unbedingt eingehalten werden, denn eine Belastung des Grundwassers
durch austretendes Sickerwasser des Misthaufens kann mit empfindlichen Strafen geahndet
werden! |
Generell muss als
Untergrund eine undurchlässige Betonplatte, eine sogenannte Dunglege, vorhanden sein,
damit von dem Mist ausgehendes Sickerwasser nicht in den Boden und somit ins Grundwasser
gelangen kann. Die Größe dieser Platte richtet sich nach der Menge des anfallenden
Mistes, was wiederum von der Anzahl der Pferde abhängig ist. Als Faustformel können pro
Pferd und Tag eine Menge von 20-30kg Strohmist angenommen werden. Im Monat kommen da
ungefähr 6 Kubikmeter Mist zusammen, d.h. bei einem kleinen Stall mit 10 Pferden wird
eine Fläche von 30qm benötigt, um den anfallenden Mist eines Monates unterzubringen,
wenn dieser 2m hoch gestapelt wird. |
Die Art der Weiterverwertung
des Mistes ist der nächste wesentliche Faktor, der die erforderliche Größe des
Mistplatzes bestimmt. Wird der Mist in relativ kurzen Abständen abgeholt, oder soll er
kompostiert werden und muss damit länger gelagert werden? Bei letzterem Fall muss der
Platz (und damit letztlich auch wieder unsere Betonplatte) dann ausreichen, um den Mist
mehrerer Monate aufzunehmen. In der Regel wird empfohlen, die Größe der Platte auf eine
Mistlagerung von 6 Monaten auszulegen.
Um das Eindringen von Sickerwasser in den Boden zu verhindern, müssen neben der
Betonplatte als Untergrund noch weitere Vorkehrungen getroffen werden. Hierbei gibt es die
Möglichkeit der Anlage einer Sickergrube (Jauchegrube), welche pro Pferd 2,5 Kubikmeter
an Sickerwasser im Jahr aufnehmen können muss. Der Bau der Betonplatte erfolgt dann mit
einem leichten Gefälle in Richtung der Sickergrube hin. Alternativ kann der Mistplatz
neben dem wasserdichten Betonuntergrund auch wie eine Wanne nach oben hin mit
wasserdichten Wänden einer Mindesthöhe von 35cm ausgestattet werden. |
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Unter bestimmten Bedingungen
ist es in einigen Regionen auch erlaubt, einen Mistplatz auf landwirtschaftlichen
Nutzflächen anzulegen, wenn dabei z.B. vorgeschriebene Mindestabstände zu Gewässern
eingehalten werden und die Boden- und Grundwasser- gegebenheiten dies zulassen. Hierfür
muss vorher jedoch unbedingt mit den zuständigen Landwirtschaftsämtern und Wasserämtern
Rücksprache gehalten werden. |
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Pferdehaltung - Aspekte
des Stallbaus
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