Die Mühle gehört
auch zu den Pflichtübungen und besteht aus mehreren Schritten (Takten). Für jeden Takt
sind vier Galoppsprünge des Pferdes vorgesehen. Je nach Leistungsstufe wird dabei
entweder eine ganze (A- und B-Pflicht), eine halbe (C-Pflicht) oder eine Viertelmühle
(D-Pflicht) durchgeführt. Die D-Mühle wird auch als "Scheibenwischer"
bezeichnet und besteht eigentlich aus zwei Viertelmühlen, d.h. erst dem Überschlagen des
äußeren Beines zum Innensitz, dann wieder zurück zum Grundsitz (also nicht in den
Rückwärtssitz), anschließend das gleiche mit dem anderen Bein in den Außensitz und
wieder zurück.
Der erste
Schritt der Mühle besteht im Überführen des gestreckten äußeren Beines nach innen zum
Innensitz. Während dem Überschlagen des Beines werden die Griffe nacheinander
losgelassen, um das Bein vorbeizuführen.
Aus dem
Innensitz wird nun das andere Bein gestreckt über die Kruppe geführt zum
Rückwärtssitz.
Bei der
C-Mühle wird der freie Rückwärtssitz vier Galoppsprünge gehalten, anschließend
erfolgt der Abgang.
Bei einer
vollständigen Mühle wird aus dem Rückwärtssitz das innere Bein übergeschlagen zum
Innensitz.
Wie bei den
anderen Schritten wird auch der Innensitz vier Galoppsprünge gehalten.
Die Mühle wird
abgeschlossen, indem das innere Bein über den Pferdehals gehoben wird und man wieder im
Vorwärtssitz endet.