Infektionen mit dem
Bornavirus sind hochansteckende Erkrankungen mit einer sehr hohen Sterblichkeit (90-95%)
und unterliegen daher der Meldepflicht durch den Tierarzt. Neben Pferden können auch
Ziegen, Schafe und Kaninchen erkranken.
Das Bornavirus verursacht eine Gehirnentzündung, wobei sich die Symptome z.T. erst
nach einer Inkubationszeit von bis zu einem Jahr zeigen können. Diese beginnen zunächst
mit Fieber, Verhaltensänderungen und/oder Durchfall, im weiteren Verlauf kommen dann
Speichelfluss, Erregungs- und Depressionszustände, die sich u.a. in Schreckhaftigkeit,
Tobsucht oder Kreisbewegungen bzw. Schlafsucht und Lethargie ausdrücken, hinzu. Im
letzten Stadium treten Lähmungserscheinungen ein, die u.a. eine Futteraufnahme unmöglich
machen.
Eine Impfung gegen das Bornavirus ist nicht möglich. Bis Ende der 70er Jahre sind
Schutzimpfungen zwar durchgeführt worden, aufgrund des sehr umstrittenen Erfolges wurden
sie jedoch eingestellt.
Die seuchenhygienischen Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Krankheit vorgenommen
werden müssen, beinhalten eine komplette Reinigung (Dampfabstrahlung mit anschließender
Desinfektion z.B. durch Formalin) der Ställe, in denen infizierte Tiere gehalten wurden.
Weiterhin müssen die verendeten Tiere ungeöffnet unschädlich beseitigt werden. |